Kommentar |
Mit dem Kirchenrecht gibt sich die evangelische Kirche verbindliche Regeln für ihr Wirken in der Welt. Die Fragestellungen orientieren sich an diesen Wirkungsformen: Wie organisieren sich Kirche und ihre Dienste, Werke und Einrichtungen? Was gilt bei Gottesdienst und im kirchlichen Leben? Welche Rechte und Pflichten haben Ordinierte und die weiteren kirchlichen Mitarbeitenden? Wie werden kirchliche Ressourcen verwaltet und verteilt?
Diese Vielfalt an Themen und eine Vielfalt an Akteuren (EKD, VELKD, UEK, EKiBa, ELKB, EKM, EKBO, charmant prägnant „Nordkirche“ uvm.) kann überfordern und abschrecken. Und ist das alles nötig und hilfreich, um das Evangelium zu verkündigen und Sakramente zu reichen? Diesem Dickicht stellen wir uns in der Veranstaltung, indem wir uns Herkommen und heutiger Stellung des Kirchenrechts, seinen landeskirchenübergreifenden Grundlinien und exemplarischen Details sowie ausgewählten staatskirchenrechtlichen Bezügen widmen. |
Literatur |
Martin Honecker, Evangelisches Kirchenrecht: Eine Einführung in die theologischen Grundgedanken, Göttingen 2009; Christoph Link, Kirchliche Rechtsgeschichte: Kirche, Staat und Recht in der europäischen Geschichte von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert (Juristische Kurz-Lehrbücher), München 3. Aufl. 2016; Heinrich de Wall / Stefan Muckel, Kirchenrecht: Ein Studienbuch. (Juristische Kurz-Lehrbücher), München 6. Aufl. 2022; Hans Ulrich Anke / Heinrich de Wall / Hans Michael Heinig (Hg.), Handbuch des evangelischen Kirchenrechts, Tübingen 2016. |