Name des Moduls | [363510] Psychologische Diagnostik | Bezeichnung des Moduls | MPSYAB02 |
Studiengang | [132] - Psychologie | ECTS Punkte | 10 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 240 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1-2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Franz Neyer |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | 1 Klausur (50%, schriftlich). 1 Gutachten (50%, schriftlich) Beide Prüfungen müssen bestanden sein. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | -- |
Empfohlene Literatur | -- |
Unterrichtssprache | -- |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | -- |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | -- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | -- |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Arbeit, Bildung/Entwicklung, Recht und Gesellschaft Gesundheit (ABERG): Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | 1 Vorlesung, 1 Seminar |
Inhalte | In der Diagnostikvorlesung werden folgende Themen behandelt:
Die Inhalte des Gutachtenseminars sind:
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Lern- und Qualifikationsziele | Studierende sind in der Lage, psychodiagnostische Verfahren im Bereich ABERG nach aktuellen testtheoretischen Modellen zu entwickeln, anzuwenden und zu bewerten. Auf wissenschaftlicher und methodenkritischer Basis können sie die Grenzen der eigenen diagnostischen Kompetenz und Urteilsfähigkeit erkennen und Maßnahmen zur Absicherung ihrer diagnostischen Urteile ergreifen. Studierende haben die Kompetenz, Gutachten zu angewandten Fragestellungen im Bereich ABERG nach dem allgemeinen Stand der wissenschaftlichen Begutachtung zu erstellen, nach wissenschaftlichen Kriterien zu entscheiden, welche diagnostischen Verfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellung situationsangemessen anzuwenden sind, diese Verfahren im Einzelfall durchzuführen und die Ergebnisse auszuwerten und zu interpretieren. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | -- |