Name des Moduls | [145240] Rechtswissenschaft: Strafrecht und Kriminologie | Bezeichnung des Moduls | BPSY415p |
Studiengang | [132] - Psychologie | ECTS Punkte | 6 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (jährlich) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 180 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Florian Knauer |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur oder mündliche Prüfung (zu jeweils 50%). Jede Modulteilprüfung muss mindestens bestanden sein. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | -- |
Empfohlene Literatur | -- |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | max. 10 Studierende pro Veranstaltung |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | -- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | -- |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Besuch von zwei Veranstaltungen (Auswahl aus den folgenden Vorlesungen):
VL Kriminologie VL Strafvollzug VL Sanktionenrecht VL Jugendstrafrecht VL Gesundheits- und Medizinrecht VL Sozialversicherungsrecht VL Grundlagen des Sozialrechts |
Inhalte | 1) Vorlesung Kriminologie Im Rahmen der Vorlesung werden die Grundlagen und Einzelbereiche der Kriminologie in systematischer Form vorgestellt. Behandelt werden daher beispielsweise kriminologische Forschungsmethoden, Kriminalitäts- und Kriminalisierungstheorien sowie kriminologische Erkenntnisse über den Kriminalisierungsprozess, die Straftäter, die Straftatopfer und die Straftat.
2) Vorlesung Strafvollzug Die Vorlesung behandelt zunächst die historischen und kriminologischen Grundlagen des Strafvollzugs in Deutschland. Darauf aufbauend werden die heutigen rechtlichen Grundlagen des Vollzuges erörtert, neben dem Verfassungsrecht und dem internationalen Recht also insbesondere die Strafvollzugsgesetze des Bundes und der Länder. Ein besonderer Fokus wird dabei auf allgemeine Grundfragen gelegt wie z.B. die Ziele und Aufgaben des Vollzuges, die Vollzugsgrundsätze und die Rechtsstellung des Gefangenen. Ausführlich werden anschließend aber auch die einzelnen Bereiche des Vollzugs behandelt wie beispielsweise Arbeit, Ausbildung, Freizeit und Außenkontakte des Gefangenen.
3) Vorlesung Sanktionenrecht Strafrecht lässt sich, wie schon die Bezeichnung des Rechtsgebiets andeutet, nur von den Rechtsfolgen her verstehen. In der Veranstaltung soll es sowohl um die Grundlagen des Strafrechts, namentlich die Legitimität von Androhung und Verhängung von Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung, als auch um die Einzelheiten des geltenden Rechts zur und der Praxis der Sanktionsverhängung und -vollstreckung gehen. Nicht Gegenstand der Vorlesung sind jugendstrafrechtliche Sanktionen und der Vollzug von freiheitsentziehenden Sanktionen.
4) Vorlesung Jugendstrafrecht Die Vorlesung behandelt das Jugendstrafrecht in seiner ganzen Breite. Neben dem materiellen Jugendstrafrecht gehören dementsprechend auch die Jugendgerichtsverfassung und das Jugendstrafverfahren zum Vorlesungsstoff. Vorausgesetzt werden daher jedenfalls Kenntnisse des materiellen Erwachsenenstrafrechts, wünschenswert sind darüber hinaus erste strafprozessuale Kenntnisse oder jedenfalls ein Interesse auch an verfahrensrechtlichen Fragen. Die systematische Darstellung des Stoffes wird durchgehend durch Fallbeispiele aufgelockert.
5) Vorlesung Gesundheits- und Medizinrecht Die Vorlesung thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Strukturen für die Erbringung von Gesundheitsleistungen insbesondere durch Ärzte, stellt das ärztliche Berufsrecht und die Versicherungssysteme, in denen ärztliche Leistungen erbracht werden, vor, entwickelt ein Grundmodell des ärztlichen Heileingriffs aus rechtlicher Perspektive, erklärt die aus Abweichungen davon folgenden Besonderheiten, behandelt Varianten des Behandlungsvertrages und die daraus und aus anderen Rechtsgründen folgenden Rechte und Pflichten von Ärzten und Patienten, skizziert die Grundzüge des Arzthaftungsrechts und informiert üblicherweise über spezialgesetzlich geregelte Bereiche ärztlichen Handelns. 6) Vorlesung Sozialversicherungsrecht Die Vorlesung behandelt die Grundfragen der Sozialversicherung. Es werden Entwicklung, Zwecksetzung sowie die Voraussetzungen für den Zugang zur Sozialversicherung vermittelt. Zudem werden die einzelnen Sozialversicherungszweige dargestellt und ihre unterschiedlichen Funktionsweisen herausgearbeitet. 7) Grundlagen des Sozialrechts In der Vorlesung werden die Grundlagen und die Struktur des Sozialrechts behandelt. Nach einer kurzen Darstellung der Entwicklung des Sozialrechts als Rechtsgebiet, der (nationalen und internationalen) Rechtsquellen sowie der Unterteilung und des Systems des Sozialrechts wird vertieft auf die Regelungen des allgemeinen Teils desSozialrechts (SGB I) eingegangen. Hierbei werden u.a. die Pflichten der Leistungsträger, die Grundsätze des Leistungsrechts und die Mitwirkungshandlungen der Leistungsberechtigten erläutert. Der zweite Schwerpunkt wird auf die Regelungen zum Sozialverwaltungsverfahren (SGB X) gelegt. Abschließend wird ein kurzer Überblick zum sozialgerichtlichen Verfahren gegeben. |
Lern- und Qualifikationsziele | Grundlagenkenntnisse in den Bereichen Kriminologie, Strafvollzug und Strafrecht |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Regelmäßige Teilnahme an zwei verschiedenen Veranstaltungen |