Name des Moduls | [87230] Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement | Bezeichnung des Moduls | BEW023 |
Studiengang | [320] - Ernährungswissenschaften | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Glei |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Abschlussklausur (100 %) |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | keine |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Bachelorarbeit |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodul, Aufbaumodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | V: 4 SWS |
Inhalte | Qualitätsmanagement (V: 2 SWS) und Qualitätssicherung (V: 2 SWS): Erzeugungs- und Versorgungsketten für Agrarprodukte/Lebensmittel; Qualitätsdimensionen (hygienisch-mikrobiologisch, ernährungsphysiologisch, technologisch) unter besonderer Berücksichtigung von Getreideerzeugnissen/Backwaren, Speiseölen und -fetten, Kartoffel-, Milch- und Fleischerzeugnissen Praktische Bewertung der sensorischen Qualität von Lebensmitteln (z. B. Backwaren); Zusammenspiel von Lebensmittelqualität und -sicherheit; Risikofaktoren für Lebensmittel (mikrobiologisch, chemisch, physikalisch, allergologisch); Betriebshygiene und HACCP als Grundlage der Lebensmittelsicherheit; Aufbau und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen |
Lern- und Qualifikationsziele | Schwerpunktwissen über wichtige Agrarprodukte/ Lebensmittel sowie über Standardqualitäten und Möglichkeiten zur Produktverbesserung. Befähigung zur Fachkommunikation in der gesamten Kette „vom Feld bis auf den Tisch“. Verständnis für die Grundlagen der Lebensmittelsicherheit und die systematische Entwicklung von HACCP-Konzepten. Kenntnis wichtiger Risikogebiete und -faktoren sowie deren Beherrschung, Überblick über ausgewählte Qualitätsmanagementsysteme |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | keine |