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Name des Moduls [65090] Vorbereitungsmodul 2 - mündliche Prüfung Bezeichnung des Moduls FMI-IN5012

Studiengang [079] - Informatik ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

Gewähltes ZLB-Mitglied des Fachs Informatik

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Mündliche Prüfung (100%)

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf vertiefte Kenntnisse zu einem der folgenden Bereiche:

- Intelligente Systeme
- Software- und Informationssysteme
- Algorithmik
- Paralleles Rechnen

Bei der Meldung zur Prüfung gibt die Kandidatin/der Kandidat an, in welchem Bereich sie/er die mündliche Prüfung absolvieren will. Die Inhalte, die Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren, können nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Das Modul wird in die Berechnung der Endnote aufgenommen.

Die Zulassung zur Staatsprüfung erfolgt durch das Landesprüfungsamt.

Wahlvertiefungsfach und Vorbereitungsmodul 2 dürfen nicht aus dem gleichen Bereich sein.

Empfohlene Literatur

Nach Empfehlung der Lehrenden

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

- 079 LA Regelschule Informatik: Pflichtmodul
- 079 LA RS (Erweiterung) Informatik: Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

4 SWS Vorlesung/Übung

Inhalte

 Wahl einer weiterführenden Lehrveranstaltung aus einem der Bereiche

- Intelligente Systeme
- Software- und Informationssysteme
- Algorithmik
- Paralleles Rechnen

Grundsätzlich wählbar sind alle Lehrveranstaltungen mit Vorlesungs- und Übungsanteilen im Umfang von insgesamt 4 SWS, die auch als Wahlpflichtmodul in einem der o.g. Bereiche wählbar sind und die die Studentin/der Student nicht im Rahmen eines Wahlpflichtmoduls belegt hat. Eigenverantwortlich können Studierende auch Lehrveranstaltungen mit mehr als 4 SWS belegen. Trotz höherem Aufwand können dafür nicht mehr Leistungspunkte anerkannt werden. Die Fakultät für Mathematik und Informatik stellt sicher, dass allen Studierenden im Vorbereitungsmodul 2 ein belegbares Angebot mit 4 SWS gemacht wird.

Lern- und Qualifikationsziele

Nachweis vertiefter Kenntnisse aus dem gewählten Bereich.

Die Kompetenzen der Studierenden werden - thematisch auf die von den Studierenden ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt - unter Heranziehung des in § 4 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet.

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