Name des Moduls | [318730] Angewandte Geostatistik | Bezeichnung des Moduls | MBGW2.2.12 |
Studiengang | [759] - Biogeowissenschaften | ECTS Punkte | 3 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 45 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 45 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 90 | ||
Modul-Verantwortliche/r | N.N. |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur (100%) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | -- |
Empfohlene Literatur | Wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben |
Unterrichtssprache | Deutsch oder Englisch (wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben) |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Keine |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | -- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Keine |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | 3 V/Ü: Angewandte Geostatistik |
Inhalte | Ziel ist der Geostatistik ist es, punkthaft gemessene Daten als Ausgangsbasis für eine räumliche Interpolation zu nutzen. Daher werden in der Vorlesung zunächst statistische Methoden zur Charakterisierung von räumlich korrelierten Daten eingeführt (Korrelationsfunktionen, Variogramme etc.). Diese Information über räumliche Korrelationen in den Daten werden in statistischen Interpolationsverfahren – den Kriging Verfahren- genutzt. Die Ergebnisse werden mit Ergebnissen nicht-statistischer Interpolationsverfahren verglichen. |
Lern- und Qualifikationsziele | Es ist Ziel der Vorlesung mit den Studenten, die mathematischen Grundlagen der Geostatistik zu erarbeiten und diese auf einfache Probleme anzuwenden. In den Übungen werden einfache Datensätze sowohl mit nicht-statistischen wie auch mit dem statistischen Interpolationsverfahren Kriging räumlich interpoliert. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Es wird die regelmäßige Teilnahme an der Übung dringend empfohlen, akzeptierte Bearbeitung von mindestens 50% der Übungsaufgaben |