Name des Moduls | [47480] Strafrecht Allgemeiner Teil | Bezeichnung des Moduls | JurS200L |
Studiengang | [011] - Wirtschaftslehre/Recht | ECTS Punkte | 6 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 90 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 180 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Schramm |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Bestehen einer Klausur: 100% |
Empfohlene Literatur | - |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | - |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung: 4 SWS |
Inhalte | Gegenstand der Vorlesung sind die grundlegenden Lehren des Strafrechts. Das Schwergewicht liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Das Hauptaugenmerk wird hier auf den Aufbau der Straftat, Tatbestandslehre und Zurechnung, Rechtfertigung sowie die strafrechtliche Irrtumslehre als strafrechtliches Grundwissen gelegt. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil verfolgt verschiedene Ziele. Der Studierende erlernt das strafrechtliche Grundwissen und wird durch die Vorlesung für Probleme im Bereich des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches sensibilisiert. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | - |