Name des Moduls | [44270] Vorbereitungsmodul Lehramt Sozialkunde, Soziologie - mündliche Prüfung | Bezeichnung des Moduls | LASOZ 0.3G |
Studiengang | [147] - Sozialkunde | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 150 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 0 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Mündliche Staatsprüfung (30 Minuten). Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf den Bereich Wirtschaftswissenschaften oder Soziologie. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung den gewählten Bereich für die mündliche Prüfung an. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Es wird empfohlen, bei der Wahl der prüfenden Person auf eine der im Wahlpflichtbereich (BASOZ 21, 43 oder 44) ursprünglich absolvierten Veranstaltungen zurückzugehen. Ist das nicht möglich oder nicht gewollt, wird empfohlen, in Absprache mit der/dem nun Prüfenden fakultativ an einer aktuellen Lehrveranstaltung der betreffenden Person teilzunehmen. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | 147 LG Sozialkunde |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 147 LG Sozialkunde: Pflichtmodul für Studierende mit Wahlvertiefung Soziologie |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Selbststudium |
Inhalte | Das Modul sieht eigenständige Textlektüre vor. Mit der für die Prüfung gewählten und für die Staatsexamina prüfungsberechtigten Lehrperson wird eine Lektüreliste erstellt. Die entsprechende Lektüre ist Gegenstand der mündlichen Staatsprüfung im Bereich Soziologie. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt - unter Heranziehung des in § 3 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. |