Name des Moduls | [47700] Vorbereitungsmodul Religionspädagogik/ Fachdidaktik: mündliche Prüfung | Bezeichnung des Moduls | The L46 |
Studiengang | [653] - Evangel. Religionslehre | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | 30 Minuten mündliche Prüfung im Fachgebiet Religionspädagogik Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf Grundlagen und Fragestellungen der Religionspädagogik und Fachdidaktik, insbesondere auf grundlegende Elemente des Fachunterrichts an der Regelschule unter Berücksichtigung der im Praxissemester erlangten Einblicke in die Unterrichtswirklichkeit. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | - |
Empfohlene Literatur | Wird im Rahmen der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 653 Lehramt Regelschule Evangelische Religionslehre: Pflichtmodul 653 Lehramt Regelschule Evangelische Religionslehre Erweiterungsprüfung: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | HS: Religionspädagogik - zu einem exemplarisch behandelten Thema (2 SWS) Repetitorium Religionspädagogik (2 SWS) |
Inhalte | Überblickwissen zu Kernfragen der Religionspädagogik einschließl. Fachdidaktik, exemplarisch vertieftes Wissen und vertiefte methodische Fähigkeiten sowie deren integrative Anwendung in einem Teilgebiet des Moduls. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die Inhalte des Vorbereitungsmoduls begrenzt - unter Heranziehung des in § 4 Abs. 3 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. Prüfungsinhalte:
Zudem sind die Studierenden in der Lage, eigenständige Positionen im Diskurs der Religionspädagogik sowie der Referenzwissenschaften argumentativ zu vertreten. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung |
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