Zur Seitennavigation oder mit Tastenkombination für den accesskey-Taste und Taste 1 
Zum Seiteninhalt oder mit Tastenkombination für den accesskey und Taste 2 
Name des Moduls [47700] Vorbereitungsmodul Religionspädagogik/ Fachdidaktik: mündliche Prüfung Bezeichnung des Moduls The L46

Studiengang [653] - Evangel. Religionslehre ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

30 Minuten mündliche Prüfung im Fachgebiet Religionspädagogik

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf Grundlagen und Fragestellungen der Religionspädagogik und Fachdidaktik, insbesondere auf grundlegende Elemente des Fachunterrichts an der Regelschule unter Berücksichtigung der im Praxissemester erlangten Einblicke in die Unterrichtswirklichkeit.

Zusätzliche Informationen zum Modul

-

Empfohlene Literatur

Wird im Rahmen der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

-

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

653 Lehramt Regelschule Evangelische Religionslehre:

Pflichtmodul

653 Lehramt Regelschule Evangelische Religionslehre Erweiterungsprüfung:

Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

HS: Religionspädagogik - zu einem exemplarisch behandelten Thema (2 SWS)

Repetitorium Religionspädagogik (2 SWS)

Inhalte

Überblickwissen zu Kernfragen der Religionspädagogik einschließl. Fachdidaktik, exemplarisch vertieftes Wissen und vertiefte methodische Fähigkeiten sowie deren integrative Anwendung in einem Teilgebiet des Moduls.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die Inhalte des Vorbereitungsmoduls begrenzt - unter Heranziehung des in § 4 Abs. 3 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet.

Prüfungsinhalte:

  • Kenntnisse im Hinblick auf Fragestellungen und Lösungsansätze der gegenwärtigen Religionspädagogik,
  • Kenntnisse im Bereich der Konzeptionen religiöser Entwicklung und Erziehung, Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts Religion an der Regelschule.

Zudem sind die Studierenden in der Lage, eigenständige Positionen im Diskurs der Religionspädagogik sowie der Referenzwissenschaften argumentativ zu vertreten.
Den Lerninhalt und -prozess bilden dabei die argumentative mündliche und schriftliche Auseinandersetzung mit religionspädagogischen Problemstellungen und die Formulierung und Präsentation eigener Positionen in der fachwissenschaftlichen Diskussion.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung
  • Regelmäßige und aktive Teilhabe an den diskursiven Lern- und Qualifikationsformen
  • Belegbare mündliche und/oder schriftliche Leistung (Umfang und Form werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen durch die Dozierenden bekannt gegeben)

Impressum | Datenschutzerklärung