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Name des Moduls [47690] Vorbereitungsmodul Mündliche Prüfung Bezeichnung des Moduls The L45

Studiengang [653] - Evangel. Religionslehre ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 120 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 30 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

vom Landesprüfungsamt bestellter Prüfer

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

30 Minuten mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf eines der vom Kandidaten gewählten nachfolgenden Fachgebiete:

1. Altes Testament,
2. Neues Testament,
3. Systematische Theologie,
4. Kirchengeschichte.

Der Bereich, der Gegenstand der schriftlichen Prüfung war, kann nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung die von ihm gewählten Bereiche für die schriftliche und mündliche Prüfung an.

Zusätzliche Informationen zum Modul

-

Empfohlene Literatur

Wird im Rahmen der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

-

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

653 Lehramt Regelschule  Evangelische Religionslehre:

Pflichtmodul

653 Lehramt Regelschule Evangelische Religionslehre Erweiterungsprüfung:

Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Vorlesung mit Kolloquium oder Hauptseminar im Hauptstudium mit einem exemplarisch behandelten Thema aus einem der Fachgebiete:

  1. Altes Testament (2 SWS)
  2. Neues Testament (2 SWS)
  3. Systematische Theologie (2 SWS)
  4. Kirchengeschichte (2 SWS)

Selbststudium: Vertiefende Lektüre, die in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben wird. 

Inhalte

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Inhalte der Lehrveranstaltung und der im Selbststudium bearbeiteten Lektüre.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt - unter Heranziehung des in § 4 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet.

Prüfungsinhalte der Fachgebiete Altes und Neues Testament:

  • Kenntnisse der Entstehung, Eigenart und Inhalte der alttestamentlichen Schriften, Kenntnisse der Geschichte Altisraels und des frühen Judentums, Überblick über Grundprobleme der Exegese und Theologie des Alten Testaments.
  • Kenntnisse der Entstehung, Eigenart und Inhalte der neutestamentlichen Schriften sowie der Geschichte und Umwelt des Urchristentums.
  • Kenntnisse exegetischer Arbeitsweisen und ihrer Anwendung, Überblick über Grundfragen der Verkündigung Jesu und der Theologie der Schriften des Neuen Testaments.

Prüfungsinhalte der Fachgebiete Kirchengeschichte und Systematische Theologie:

  • Kenntnisse über die Geschichte des Christentums im Kontext der Kulturen unter besonderer Berücksichtigung der Lehrtraditionen, der sozialen Gestaltungsformen und der Prägung der Frömmigkeit.
  • Vertiefte Kenntnisse von dogmatischen, ethischen und philosophischen Grundfragen, Kenntnisse im Blick auf das christliche Menschen- und Weltverständnis einschließlich ethischer Grundfragen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Regelmäßige und aktive Teilhabe an den diskursiven Lern- und Qualifikationsformen

Belegbare mündliche und/oder schriftliche Leistung (Umfang und Form werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen durch die Dozierenden bekannt gegeben)

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