Name des Moduls | [47260] Strafrecht Allgemeiner Teil | Bezeichnung des Moduls | JurS200 |
Studiengang | [135] - Rechtswissenschaft | ECTS Punkte | 15 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 90 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 180 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Schramm |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur (40%) + Hausarbeit (60%) |
Empfohlene Literatur | - |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | - |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung: 4 SWS Arbeitsgemeinschaft: 2 SWS |
Inhalte | Gegenstand der Vorlesung sind die grundlegenden Lehren des Strafrechts. Das Schwergewicht liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Das Hauptaugenmerk wird hier auf den Aufbau der Straftat, Tatbestandslehre und Zurechnung, Rechtfertigung sowie die strafrechtliche Irrtumslehre als strafrechtliches Grundwissen gelegt. Vorlesungsbegleitend werden Arbeitsgemeinschaften abgehalten, die die Vertiefung des Vorlesungsstoffes und dessen klausurtechnische Umsetzung zum Inhalt haben. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil verfolgt verschiedene Ziele. Der Studierende erlernt das strafrechtliche Grundwissen und wird durch die Vorlesung für Probleme im Bereich des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches sensibilisiert. Die vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft hat das Ziel, dem Studierenden die juristische Argumentationstechnik und den Gutachtenstil zu vermitteln. Der Studierende erlernt somit parallel zur Vorlesung die selbständige Lösung von Fällen aus dem Bereich des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | - |