Kommentar |
Die Vorlesung behandelt das Bau- und Planungsrecht und dient sowohl der Wiederholung des Stoffes als auch der Examensvorbereitung im Zusammenhang mit der Schwerpunktbereichsprüfung. Dargelegt werden sowohl die Grundlagen des Planungsrechts als auch die spezifischen Anforderungen des Bauplanungs- und des Fachplanungsrechts. Zudem werden in der Vorlesung sowohl die verfassungsrechtlichen Vorgaben und Ausgestaltungen von Planung als auch die einfachgesetzlich ausgeformten Grundlagen des Planungsrechts, insbesondere das Planfeststellungsverfahren, aber auch spezifische Anforderungen einzelner Planungsgesetze, z.B. des BauGB, in den Blick genommen. Daneben werden die wesentlichen Ausprägungen des Bauplanungsrechts dargelegt. Zudem bilden Rechtsschutzfragen einen Gegenstand der Vorlesung. |
Literatur |
M. Brenner, Öffentliches Baurecht, 5. Aufl. 2020 B. Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 5. Aufl. 2015
Weitere Literatur- und Rechtsprechungshinweise erfolgen in der Vorlesung. |