Der Verfassungsgrundsatz des Vertrauensschutzes ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anhand steuerrechtlicher Fallkonstellationen entfaltet worden. Auch neueren Entwicklungen zur Rückwirkungsdogmatik sowie zur Gewährung von Vertrauensschutz bei Rechtsprechungsänderungen liegen steuerrechtliche Fragen zugrunde. Denn im Steuerrecht sind Bürgerinnen und Bürger staatlichen Eingriffen in einem Dauerrechtsverhältnis fortlaufend ausgesetzt, so dass ihr Anreiz zur Ermittlung steueroptimierender Gestaltungen groß ist. Auf solche versuchen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung in fortlaufend neuen Begrenzungen zu reagieren. Auch hat sich das Steuerrecht als Gebiet erwiesen, in dem sich immer wieder neue politische Lenkungsziele effektiv verwirklichen lassen, was sich in einer laufenden Änderungsdynamik niederschlägt.
Wir wollen sowohl Grundsatzfragen zu Rechtssicherheit, Kontinuitätsgewähr und Vertrauensschutz als auch deren gewaltenspezifischen Ausprägungen nachspüren. Dabei sollen sowohl Fragen des nationalen Vertrauensschutzes erörtert werden als auch solche, die sich in ausgewählten anderen Rechtsordnungen sowie auf europäischer Ebene stellen.
Voraussetzung für eine Teilnahme am Seminar ist ein Interesse am Verfassungsrecht. Steuerrechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Durchgeführt wird das Seminar im Juni 2024 als Blockseminar.
Am Donnerstag, den 11.04.2024, wird um 16:15 Uhr eine Vorbesprechung im Fakultätssitzungssaal stattfinden, in deren Rahmen die Themen näher erläutert und vergeben werden. |