Kommentar |
Gegenstand des Seminars sollen das Lauterkeitsrecht und das Recht des geistigen Eigentums in ihrer gesamten Breite sein. Das Seminar wendet sich ausschließlich an Studierende, die ihre wissenschaftliche Arbeit (§ 16 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung) erstellen möchten. Es handelt sich um eine Veranstaltung für die Schwerpunktbereiche 2 (Wirtschaftsrecht) und 7 (Zivilrechtspflege und Zivilrechtsgestaltung). |