In diesem Seminar soll der Prozess der wissenschaftlich psychologischen Diagnostik sowie Gutachtenerstellung vertieft behandelt werden. Neben einer Einführung in spezifische Prozesse der Ddiagnostischen Prozesse im Kindes- und Jugendalter und der entsprechenden Gutachtenerstellung für unterschiedliche Personengruppen werden anhand von Beispielen aus verschiedenen Bereichen der psychologischen Begutachtung (Sorgerechtsgutachten, Prognosegutachten im Strafrecht, Berufsunfähigkeit, Grad der Behinderung) die einzelnen Teile eines Gutachtens geübt und erstellt. Mithilfe von theoretischem Input, Fallbeispielen, Kleingruppenarbeit und Rollenspielen soll der Prozess der Gutachtenerstellung in den Seminarsitzungen aktiv aufgearbeitet werden.
Lernziele der Veranstaltung (vgl. Modulkatalog)
Die studierenden Personen
a) entwickeln und bewerten psychodiagnostische Verfahren nach aktuellen testtheoretischen Modellen,
b) erstellen Gutachten zu klinisch-psychologischen oder psychotherapeutischen Fragestellungen nach dem allgemeinen Stand der wissenschaftlichen Begutachtung,
c) entscheiden nach wissenschaftlichen Kriterien, welche diagnostischen Verfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellung einschließlich des Lebensalters, der Persönlichkeitsmerkmale, des sozialen Umfeldes sowie des emotionalen und des intellektuellen Entwicklungsstandes von Patientinnen und Patienten situationsangemessen anzuwenden sind, führen diese Verfahren im Einzelfall durch, werten die Ergebnisse aus und interpretieren die Ergebnisse,
d) setzen diagnostische Verfahren zur Erkennung von Risikoprofilen, Suizidalität, Anzeichen von Kindeswohlgefährdung sowie von Anzeichen von Gewalterfahrungen körperlicher, psychischer, sexueller Art und ungünstiger Behandlungsverläufe angemessen ein,
e) erheben und beurteilen systematisch Verlaufs- und Veränderungsprozesse,
f) bearbeiten und bewerten wissenschaftlich gutachterliche Fragestellungen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen, einschließlich von Fragestellungen zu Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder zum Grad der Schädigung,
g) erkennen die Grenzen der eigenen diagnostischen Kompetenz und Urteilsfähigkeit und leiten, soweit notwendig, Maßnahmen zur eigenen Unterstützung ein.
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