Kommentar |
Ohne (römische und deutsche) Rechtsgeschichte, ohne Rechtsphilosophie und ohne die Rechtstheorie (also die Grundlagenfächer) wäre die Jurisprudenz keine Wissenschaft und sie verdiente es nicht, an Universitäten gelehrt zu werden. Eine Grundlagenvorlesung (besser mehrere) ist daher eine unerlässliche Veranstaltung für das kritische Denken; ihre Inhalte sind daher auch Gegenstand des Ersten Juristischen Staatsexamens. Die Vorlesung Rechtsgeschichte I (für Anfänger/innen) vermittelt Grundkenntnisse darüber, auf welchen Säulen des geltende Recht steht und auf welchen es besser nicht stehen sollte. Die Vorlesung im Wintersemester beginnt mit den frühen Quellenschichten der sog. „Volksrechte“, stellt die mittelalterlichen Rechtsbücher und die Rezeption des römischen Rechts in den Mittelpunkt und zeigt, dass Recht immer ein Produkt der Begegnung von Menschen und ihren Vorstellungen über Konfliktlösungsstrategien in Europas jeweiliger Mitte war und ist. Der Kurs kann mit einer Klausur abgeschlossen werden, mit der ein Grundlagenschein erworben werden kann. |
Literatur |
Materialien zur Vorlesung auf moodle.jena (Skript, Lektüreempfehlungen, weitere Hinweise). Standardempfehlung ist das Rechtsgeschichtelehrbuch von Karl Kroeschell, Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 1 und 2, 2008. |