Kommentar |
In der Vorlesung werden zunächst die Grundlagen des Rechts der Strafverteidigung erarbeitet und anhand derer die zentralen Abschnitte des Strafverfahrens aus der Sicht der Verteidigung nachvollzogen. Ein thematischer Schwerpunkt wird auf dem Ermittlungsverfahren liegen. Wir werden uns in dem Zusammenhang insbesondere die Zwangsmaßnahmen (v.a. Untersuchungshaft und Durchsuchung) und den damit verbundenen Rechtsschutzmöglichkeiten beschäftigen. Zudem werden wir wenigstens überblicksmäßig die Verteidigungsmöglichkeiten im Zwischen- und Hauptverfahren besprechen sowie uns mit den Möglichkeiten der Überprüfung eines Urteils beschäftigen. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen der Verteidigung, wie beispielsweise die Verständigung im Strafverfahren, werden ebenso Thema sein. Am Ende wird eine Abschlussklausur gestellt. |