Kommentar |
Ziel dieser Vorlesung ist es, die Grundlagen des Internationalen Zivilverfahrensrechts zu vermitteln, seine Einbettung in das nationale Zivilverfahrensrecht zu erläutern und zugleich die völkerrechtlichen Grenzen der Gerichtsgewalt aufzuzeigen. Nach einer konzeptionellen Grundlegung werden folgende spezifische Themen behandelt: Gerichtsbarkeit inländischer Gericht, internationale Zuständigkeit inländischer Gerichte, internationale Rechtshilfe, Ausländer im Prozess, Ausländisches Recht im Prozess, Anerkennung ausländischer Parallelverfahren, originär europäische Verfahren, Anerkennung ausländischer Urteile und Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile. Am Ende der Vorlesung wird eine SB-Klausur angeboten. |