Modulkataloge
Name des Moduls |
[62620] Vorbereitungsmodul 2, mündliche Prüfung |
Modulcode |
FMI-MA5002 |
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Studiengang |
[105] Mathematik |
ECTS Punkte |
5 LP |
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Arbeitsaufwand für Selbststudium |
90 Stunden |
Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) |
jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden |
60 Stunden |
Dauer des Moduls |
1 Semester |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) |
150 Stunden |
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Modulverantwortlicher |
vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten |
Mündliche Prüfung (30 Minuten)
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf vertiefte Kenntnisse zu einem der folgenden Bereiche:
1. Algebra/Zahlentheorie,
2. Analysis,
3. Diskrete Mathematik und Informatik,
4. Geometrie,
5. Grundlagen der Mathematik,
6. Praktische Mathematik,
7. Stochastik.
Bei der Meldung zur Prüfung gibt die Kandidatin/der Kandidat an, in welchem Bereich sie/er die mündliche Prüfung absolvieren will. Die Inhalte, die Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren, können nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. |
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul |
Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Art des Moduls |
- 105 LA Gymnasium Mathematik: Pflichtmodul (Vorbereitungsmodule) - 105 LA Gym (Erweiterung) Mathematik: Pflichtmodul (Vorbereitungsmodule) |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen |
4 SWS Vorlesung/Übung |
Inhalte |
Die Studierenden besuchen eine weiterführende Lehrveranstaltung aus einem der Bereiche Stochastik, Algebra/Zahlentheorie, Geometrie, Analysis, Praktische Mathematik, Diskrete Mathematik/Informatik oder Grundlagen der Mathematik bestehend aus Vorlesung, Übung zur Vorlesung, Selbststudium und Prüfungsvorbereitung.
Grundsätzlich wählbar sind alle Lehrveranstaltungen mit Vorlesungs- und Übungsanteilen im Umfang von insgesamt 4 SWS, die auch als Wahlpflichtmodul im Bereich Mathematik wählbar sind und die die Studentin/der Student nicht im Rahmen eines Wahlpflichtmoduls belegt hat.
Eigenverantwortlich können Studierende auch Lehrveranstaltungen mit mehr als 4 SWS belegen. Trotz höherem Aufwand können dafür nicht mehr Leistungspunkte anerkannt werden. Die Fakultät für Mathematik und Informatik stellt sicher, dass allen Studierenden im Vorbereitungsmodul 2 ein belegbares Angebot mit 4 SWS gemacht wird. |
Lern- und Qualifikationsziele |
Nachweis vertiefter Kenntnisse aus dem gewählten Bereich.
Die Kompetenzen der Kandidierenden werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt - unter Heranziehung des in § 3 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. |
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FMI-MA5002 ... Vorbereitungsmodul 2, mündliche Prüfung
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