Modulkataloge
Name des Moduls |
[47500] Grundzüge des Arbeitsrechts |
Modulcode |
JurZ330L |
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Studiengang |
[011] Wirtschaftslehre/Recht |
ECTS Punkte |
2 LP |
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Arbeitsaufwand für Selbststudium |
30 Stunden |
Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) |
jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden |
30 Stunden |
Dauer des Moduls |
1 Semester |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) |
60 Stunden |
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Modulverantwortlicher |
Prof. Dr. Fischer |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen einer Klausur: 100% |
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul |
- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) |
- |
Art des Moduls |
Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen |
Vorlesung: 2 SWS |
Inhalte |
Die Veranstaltung vermittelt einen Überblick über die Begründung von Arbeitsverhältnissen, Pflichten der Vertragsparteien aus dem Arbeitsverhältnis, Haftung für Schäden, die Beendigung, namentlich Kündigung von Arbeitsverträgen und die Bezüge zum kollektiven Arbeitsrecht. |
Lern- und Qualifikationsziele |
Die Studierenden sollen Grundkenntnisse des Rechts der Arbeitsverhältnisse und der Probleme erlangen, die aus Sicht von Unternehmen wie Beschäftigten mit Arbeitsverhältnissen verbunden sind. Es werden Kenntnisse über die Voraussetzungen der Begründung von Arbeitsverhältnissen, ihrer Ausgestaltung und Beendigung vermittelt. Es werden die gesetzlichen Instrumente zur Sicherung eines Mindestschutzes für Beschäftigte vorgestellt und Kollektivverträge (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) in Grundzügen vorgestellt, namentlich soweit in Ergänzung zum Gesetz weitere Schutzregeln vorsehen. Ziel der Vorlesung ist die Schaffung eines Problembewusstseins für arbeitsrechtliche Konfliktsituationen. Dafür erwerben die Studierenden das nötige Basiswissen durch das Erlernen der hierfür erforderlichen Rechtsregeln. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen) |
- |
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JurZ330L ... Grundzüge des Arbeitsrechts
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