Kommentar |
Bitte beachten: Um das Modul zu bestehen ist es laut Modulbeschreibung zum Modul BBGW 6.3.7 "Umweltrecht und Bergrecht" notwendig, dass beide Teilveranstaltungen des Modul absolviert werden und beide Prüfungen bestanden sind!
Inhalte der Vorlesung Bergrecht: Die Vorlesung gibt eine systematische Einführung in das Bergrecht für Nichtjuristen. Vorkenntnisse im Umweltrecht sind hilfreich, aber keine Voraussetzung. Bergbauspezifische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Dargestellt werden die Rechtsgrundlagen im Bundesberggesetz sowie einzelner weiterer Bergverordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte sind das Recht der bergfreien und grundeigenen Bodenschätze, der Anwendungsbereich des Bergrechts (Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten von Bodenschätzen und Wiedernutzbarmachung), das Konzessionssystem (Bergbauberechtigungen) für dem Grundeigentum entzogene bergfreie Bodenschätze und das bergrechtsspezifische Genehmigungsrecht der Betriebsplanzulassung einschließlich der bergrechtlichen Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung. Daneben werden die Instrumente der Bergaufsicht, das Bergschadensrecht und Grundzüge des Verhältnisses zum Grundeigentum behandelt. Als Schnittstelle des Bergrechts zum allgemeinen Recht wird das Thema der Beendigung der Bergaufsicht und die Gefahrenabwehr bei nicht mehr dem Bergrecht unterliegendem Altbergbau dargestellt. Schließlich werden die bergrechtlichen Bezüge bei der Nutzung des Untergrunds insbesondere bei der Nutzung von Erdwärme, der Untergrundspeicherung und bei Bohrungen behandelt. Die aktuelle Rechtsentwicklung mit Praxisbezügen wird in allen Themenbereichen berücksichtigt. Die Vorlesung ist modular aufgebaut und wird für jedes der sieben Module durch eine ausführliche Präsentation als Skript unterstützt. |