Kommentar |
Ohne (römische und deutsche) Rechtsgeschichte, ohne Rechtsphilosophie und ohne die Rechtstheorie (also die Grundlagenfächer) wäre die Jurisprudenz keine Wissenschaft und sie verdiente es nicht, an Universitäten gelehrt zu werden. Eine Grundlagenvorlesung (besser mehrere) ist daher eine unerlässliche Veranstaltung für das kritische Denken; ihre Inhalte sind daher auch Gegenstand des Ersten Juristischen Staatsexamens. Die Vorlesung Rechtsgeschichte II für Anfänger/innen vermittelt Grundkenntnisse darüber, auf welchen Säulen des geltende Recht steht und auf welchen es besser nicht stehen sollte. Die Vorlesung im Sommersemester beginnt mit dem Thema „Naturrecht“ und zeigt, dass Recht immer ein Produkt der Begegnung von Menschen und ihren Vorstellungen über Konfliktlösungsstrategien in Europas jeweiliger Mitte war und ist. Der Kurs kann mit einer Klausur abgeschlossen werden, mit der ein Grundlagenschein erworben werden kann. |