Name des Moduls | [360020] Sprachtheorie | Bezeichnung des Moduls | M-GSW-102 |
Studiengang | [767] - Germanist. Sprachwiss. | ECTS Punkte | 10 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 240 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | unregelmäßig, siehe gegebenenfalls zusätzliche Informationen |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | ProfessurinhaberIn Germanistische Linguistik mit Schwerpunkt Grammatik und Lexikon |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Hausarbeit (100%), mündliche Prüfung (100%) oder Klausur (100%); Art der Prüfung richtet sich nach dem konkreten Inhalt der Lehrveranstaltung und wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Das Modul wird gemäß § 5 (5) der Studienordnung für Lehramt Deutsch (Gymnasium) in die Berechnung der Endnote für die Erste Staatsprüfung aufgenommen. Häufigkeit des Angebots (Modulturnus): jedes 4. Semester
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Empfohlene Literatur | -- |
Unterrichtssprache | -- |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | 067 LG Deutsch: B-GSW-101 bis B-GSW-105 067 LR Deutsch: B-GSW-102 bis B-GSW-105 767 M.A. Germanistische Sprachwiss., 608 M.A. Anglistik/Amerikanistik, 127 M.A. Philosophie: keine |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | -- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | -- |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 067 LA Deutsch (Gymnasium/Regelschule): Wahlpflichtmodul 767 M.A. Germanistische Sprachwiss.: Wahlpflichtmodul 608 M.A. Anglistik/Amerikanistik: Wahlpflichtmodul 127 M.A. Philosophie: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | V / Ü / K/S (2 SWS) +S (2 SWS) |
Inhalte | Positionen und Fragen der Sprachtheorie (u.a. zu Sprachursprung/Sprachevolution, Spracherwerb, Grundlagen der Sprachfähigkeit, Verhältnis von Sprache und Denken bzw. Kognition, Formalisierung und Modellbildung, Wissenschaftstheorie der Linguistik). |
Lern- und Qualifikationsziele | Erwerb vertiefter Kenntnisse zu ausgewählten Bereichen der Sprachtheorie; Fähigkeit, verschiedene sprachtheoretische Positionen argumentativ gegeneinander abzuwägen und wissenschaftlich fundierte Urteile zu formulieren. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Zum Erreichen der Lern- und Qualifikationsziele ist eine aktive Erarbeitung der in der Veranstaltung geforderten Inhalte und Aufgaben erforderlich. Das kann die Übernahme von Aufgaben (z.B. Referat, Bearbeitung von Hausaufgaben, Lektüreaufgaben o.Ä.) einschließen, die zu Semesterbeginn festgelegt werden. |