Name des Moduls | [142720] Energierecht für Geographen | Bezeichnung des Moduls | GEOG 439 |
Studiengang | [050] - Geographie | ECTS Punkte | 6 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 180 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. R. Zech, Prof. Dr. M. Knauff (inhaltlich) |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Testat oder mündliche Prüfung (diese setzt sich zusammen aus Test Vorlesung „Einführung in das Energiewirtschaftsrecht” (33%), Test Vorlesung „Einführung in das Recht der Erneuerbaren Energien (33 %), Test Vorlesung „Einführung in das Klimaschutzrecht” (33 %). |
Zusätzliche Informationen zum Modul | 050 M.Sc. Geographie: Es kann nur Modul GEOG 439 oder GEOG 440 absolviert werden. Bei inhaltlichen oder prüfungsrelevanten Fragen zum Modul bitte direkt an die Rechtswissenschaften Prof. Knauff wenden. |
Empfohlene Literatur | Kahl, Schwerpunktbereich - Einführung in das Umweltenergierecht, JuS 2010, S. 599; Kühling/Rasbach/Busch, Energierecht, 4. Aufl. 2017; Müller (Hrsg.), 20 Jahre Recht der Erneuerbaren Energien, 2012; Müller/Kahl (Hrsg.), Erneuerbare Energien in Europa, Baden-Baden, 2015; Pritzsche/Vacha, Energierecht, 2017; Sailer, Klimaschutzrecht und Umweltenergierecht - Zur Systematisierung beider Rechtsgebiete, NVwZ 2011, S. 718 |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | keine |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | keine |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | 050 M. Sc. Geographie Schwerpunkt Klima- und Umweltwandel: LP zählen für eine mögliche Ausweisung der Spezialisierung (minor) Ressourcenplanung und Erneuerbare Energien. |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 050 M. Sc. Geographie Schwerpunkt Klima- und Umweltwandel: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesungen (4 SWS): |
Inhalte | Das Energierecht hat sich zu einer komplexen Rechtsmaterie entwickelt. Die Veranstaltungen führen in die wesentlichen Grundlagen ein. Im Einzelnen: |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Studierenden kennen die Grundlagen des Energierechts und werden dadurch befähigt, bereichsspezifisch tatsächliche Problemstellungen rechtlich einzuordnen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | keine |