Name des Moduls | [46820] Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene | Bezeichnung des Moduls | JurS410B |
Studiengang | [135] - Rechtswissenschaft | ECTS Punkte | 9 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 270 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Knauer |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Bestehen einer Hausarbeit: 100% |
Zusätzliche Informationen zum Modul | -- |
Empfohlene Literatur | -- |
Unterrichtssprache | -- |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | -- |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | -- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | -- |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung: 2 SWS |
Inhalte | Die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene ist die zentrale Lehrveranstaltung im Bereich des Strafrechts, in der der gesamte Stoff des Strafrechts in Form von Hausarbeiten und Klausuren abgefragt werden kann. Angeboten werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren. |
Lern- und Qualifikationsziele | In der Veranstaltung werden die Vorkenntnisse in der Anwendung der Falllösungstechnik (Gutachten- und Urteilsstil) vertieft. Über die diskursive Bearbeitung von Fällen sollen sowohl das in den Vorlesungen zum Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB erlangte Wissen zu den einzelnen Strafnormen ausgebaut, als auch das problemorientierte Erarbeiten von zumeist komplexen Sachverhalten erlernt werden. Die Darstellung punktueller Problemlagen vermittelt den Studierenden den ersten Einstieg in ein Selbststudium. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | -- |