Name des Moduls | [40830] Vorbereitungsmodul (1) Klausur | Bezeichnung des Moduls | HiLR SPs |
Studiengang | [068] - Geschichte | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur von 4 Stunden Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf einen vom Kandidaten gewählten nachfolgenden Bereich: 1. Alte Geschichte, Der Bereich, der Gegenstand der mündlichen Prüfung war, kann nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung sein. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung die von ihm gewählten Bereiche für die schriftliche und mündliche Prüfung an. In der schriftlichen Prüfung werden in jedem Bereich drei Themen zur Wahl gestellt. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Falls die wissenschaftliche Hausarbeit im Fach Geschichte angefertigt wird, darf der Bereich innerhalb einer Epoche, in dem der Kandidat diese anfertigt, nicht für das Vorbereitungsmodul (1) Klausur gewählt werden. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | 068 LR Geschichte |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 068 LR Geschichte: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung im Hauptstudium (VL), die als Vorbereitungsmodul angekündigt ist, mit einem exemplarisch behandelten Thema des Fachgebiets, Selbststudium eines Lektürekanons, der zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben wird. |
Inhalte | Fachgebiet(e): Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte oder Neueste Geschichte |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfunsordnung begrenzt - unter Heranziehung des in § 4 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. Mit Ablegen der Staatsexamensprüfung weisen die Studierenden folgende Kompetenzen nach: - Vertiefte Kenntnisse zu Hilfsmitteln und Methoden der Fachwissenschaft, - Kenntnisse über die zentralen Vorgänge und Probleme der Geschichte des Altertums, des Mittelalters, der Neuzeit und der Neuesten Zeit, - Fähigkeit, die gewählten Bereiche in den historischen Gesamtzusammenhang einzuordnen und Interdependenzen mit anderen Sozial- und Geisteswissenschaften aufzuzeigen, - Fähigkeit, Quellen und Darstellungen zu den gewählten Bereichen zu analysieren und zu interpretieren, - vertiefte Kenntnisse in den ausgewählten Wahlpflichtbereichen des Fachs. |