Name des Moduls | [43130] Aufbaumodul Literaturwissenschaft (Russisch) | Bezeichnung des Moduls | BSLAW 2.1b |
Studiengang | [139] - Russisch | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Andrea Meyer-Fraatz |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | mündl. Prüfung oder Klausur; wird zu Beginn des Moduls durch den Modulverantwortlichen bekannt gegeben. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Lehramt Gymnasium und Regelschule: Modulnote geht in Endnote ein. |
Empfohlene Literatur | wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Russischkenntnisse |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung; Übung/Tutorium |
Inhalte | Die Vorlesung gibt einen Überblick über den Gang der Geschichte der russischen Literatur von den Anfängen bis zur jüngsten Vergangenheit unter dem speziellen Gesichtspunkt der Entwicklung einer Gattung oder des Verlaufs einer Epoche. In der Übung/im Tutorium wird an ausgewählten Texten die Verknüpfung der historischen und der systematischen Zugriffe geübt. |
Lern- und Qualifikationsziele | Umgang mit Texten unter systematischer und historischer Perspektive; Umgang mit literaturwissenschaftlichen Beschreibungsstrategien; vertiefte Kenntnisse der Entwicklung der russischen Literatur inkl. Lektüre; mündliche Präsentation wissenschaftlicher Fragen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Erwartet wird die aktive Teilnahme an der Übung/ Tutorium. Die aktive Teilnahme umfasst neben der aktiven regelmäßigen Beteiligung am Seminargespräch (dient der Einübung wissenschaftlichen Argumentierens) die Übernahme von Protokollen, Referaten oder dem Umfang nach vergleichbaren Leistungen. Die zu erbringende Teilnahmeleistung wird zu Beginn der Veranstaltung von den Dozierenden bekannt gegeben. |