Der Begriffsumfang des Terminus Scharia erstreckt sich nicht bloß auf rechtliche Normen, sondern zugleich auf ethische Prinzipien und kultische Pflichten, die den gesamten Lebensbereich der Muslime erfassen. Der Regelungsbereich der Scharia übersteigt somit das deutlich enger gefasste europäische Rechtsverständnis um ein Vielfaches. Die Vorlesung führt in die Grundlagen der usul al-fiqh und furuʿ al-fiqh ein. Das Islamische Recht soll in seiner historischen Entwicklung erfasst und diesbezügliche neue Forschungsergebnisse berücksichtigt werden. Ausgehend von den Quellen beschäftigt sich die Lehrveranstaltung mit den Normen einzelner Rechtszweige und stellt diese in den Zusammenhang von Anpassung und Bewahrung unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen. Eingegangen wird dabei u. a. auf die folgenden Fragen:
• Was ist das Islamische Recht?
• Wie entstand das Islamische Recht?
• Auf welchen Quellen basiert das Islamische Recht?
• Welche Institutionen sind bedeutsam für das Islamische Recht?
Hinsichtlich der Rechtszweige wird insbesondere das islamische Straf- und Erbrecht sowie auf das Ehe- und Familienrecht eingegangen. Bezüge zur aktuellen Rechtslage in den islamischen Ländern werden hergestellt.
In dem die Vorlesung begleitenden Seminar werden mit Hilfe klassisch malikitischer Rechtsliteratur die Grundlagen des Erbrechts innerhalb der vor allem im Maghreb, al-Andalus und Westafrika prägenden malikitischen Rechtsschule herausgearbeitet. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Erbteile (al-faraʾiḍ). Die arabischen Primärquellen werden gelesen und übersetzt und ihr Inhalt wird gemeinsam erarbeitet, so dass entsprechende Arabisch-Kenntnisse vorausgesetzt werden müssen.
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