Kommentar |
Die Erbrechtsklausur ist nicht so selten, wie kühne „Auf-Lücke-Lerner“ gern behaupten. Und sie eignet sich aus der Sicht von Aufgabenstellern ganz ausgezeichnet, wirklich fundamentale Methodentechniken zu prüfen. Im Examinatorium besprechen wir einige größere Examensklausuren und behandeln den unverzichtbaren erbrechtlichen Pflichtstoff noch einmal. |