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Name des Moduls [31010] Grundlagen medialer Kommunikation Bezeichnung des Moduls KW-P-GK

Studiengang [303] - Kommunikationswiss. ECTS Punkte 10

Arbeitsaufwand für Selbststudium 240 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 2
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 300    

Modul-Verantwortliche/r Prof. Dr. Georg Ruhrmann
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Modul-Prüfung: 2 Klausuren (je 90 min); je Klausur: 50%

Jede Modulteilprüfung muss bestanden sein.

Empfohlene Literatur Grundlagenliteratur und aktuelle Literatur werden im Handapparat zur jeweiligen Veranstaltung bereitgestellt.
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul 303 Kommunikationswissenschaft im Kern- oder Ergänzungsfach:
keine
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

303 B.A. Kommunikationswissenschaft:
Voraussetzung für KW-WP-WIRK, KW-WP-THEO,KW-WP-ÖK

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

303 B.A.Kommunikationswissenschaft:
Pflichtmodul

127 B.A. Philosophie Kernfach:
Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) 2 Vorlesungen, 2 Tutorien
Inhalte Ausgehend von aktuellen kommunikationswissenschaftlichen und mediensoziologischen Erkenntnissen werden zunächst zentrale Einsichten in die Struktur und Funktion (medialer) öffentlicher Kommunikation vermittelt. Berücksichtigt werden dabei die Ebenen der Interaktion, Organisation und Gesellschaft.
Im zweiten Teilmodul werden kognitions- und sozialpsychologische Grundbegriffe und -modelle sowie die Einflüsse von Einstellungen, interpersonaler und intergruppaler Kommunikation auf den Kommunikationsprozess behandelt. In den Tutorien lernen die Studierenden, ausgehend von konkreten Ziel- und Fragestellungen die einzelnen Ansätze des Faches zu bewerten und anzuwenden.
Lern- und Qualifikationsziele Die Studieren verfügen über Wissen medialer Kommunikation, sind in der Lage sich im Fach Kommunikationswissenschaft zu orientieren und können mit Begriffen und Theorien umgehen und verfügen auch über ein Grundverständnis von empirischen Untersuchungen. Sie sind fähig, sich vertieftes Wissen aus der Fachliteratur zu erschließen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Modulteilprüfung 1. Teil (Wintersemester): keine
Modulteilprüfung 2. Teil (Sommersemester): Nachweis über die Teilnahme an der Übung "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten"

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