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Name des Moduls [46400] Ernährungswissenschaften Bezeichnung des Moduls BEBW 10

Studiengang [826] - Biowissenschaften ECTS Punkte 12

Arbeitsaufwand für Selbststudium 270 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 90 Dauer des Moduls 3
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 360    

Modul-Verantwortliche/r

Böhm

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Klausuren zu den Vorlesungen Grundlagen der Ernährung (40 %) und Lebensmittel­chemie/Lebens­mittelrecht (60 %), Leistungsnachweis zur Vorlesung Grundlagen der Ernährungslehre bestanden

Zusätzliche Informationen zum Modul

Es wird unter inhaltlichen Gesichtspunkten empfohlen die Lehrveranstaltungen in folgender Reihenfolge zu besuchen: 1. Grundlagen der Ernährung; 2. Grundlagen der Ernährungslehre; 3. Lebensmittelchemie/Lebensmittelrecht, wobei auch die Möglichkeit besteht 2. und 3. parallel zu absolvieren.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Keine

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

Keine

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

V: 6 SWS

Inhalte

Die Vorlesung Grundlagen der Ernährung ver­mittelt einen umfassenden Einblick in die vielfältigen The­menbereiche und Aspekte der naturwissenschaftlich geprägten ernährungswissenschaftlichen Ausbildung. In der Vorlesung Grundlagen der Ernährungslehre wird ein Überblick über wichtige Nährstoffe und deren ernährungsphysiologische Bedeutung gegeben. Die Vorlesung Lebensmittelchemie/Lebensmittelrecht gibt einen Überblick über die Chemie der Lebensmittel, die Lebensmittelanalytik sowie die Grundlagen lebens­mittelrechtlicher Bestimmungen.

Lern- und Qualifikationsziele

Vermittlung grundlegender Kenntnisse zu Themen­bereichen und Aspekten der naturwissenschaftlich geprägten ernährungswissenschaftlichen Ausbil­dung, zur Physiologie der Ernährung sowie zu Inhaltsstoffen von Lebensmitteln

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Keine

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