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Name des Moduls [92320] Technische Chemie I Bezeichnung des Moduls BC4.4

Studiengang [032] - Chemie ECTS Punkte 8

Arbeitsaufwand für Selbststudium 105 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 135 Dauer des Moduls 2
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 240    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Andrea Balducci, Prof. Dr. Martin Oschatz, Prof. Michael Stelter, Prof. Lothar Wondraczek

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Klausur zum vermittelten Stoff aus Vorlesung, Seminar und Praktikum (70%), Praktikum mit schriftlicher Versuchsauswertung (30%)

Zusätzliche Informationen zum Modul

Die Exkursion kann auch im Rahmen des Moduls BC 6.2 (Technische Chemie II) unternommen werden.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Keine

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

Modul BC 6.2 (Technische Chemie II)

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

SoSe: 3 SWS Vorlesung; 1 SWS Seminar
WiSe: 5 SWS Praktikum, Eintägige Exkursion

Inhalte

Das Modul beinhaltet erste Grundlagen der Technischen Chemie: Reaktionstechnik und verfahrenstechnische Grundoperationen. Dabei werden unter anderem Methoden und Verfahren in den Bereichen Materialien, Energietechnik, technische Elektrochemie und Umwelttechnik behandelt.
Den Studierenden wird dargelegt, dass chemisch-technische Prozesse und Elemente die chemischen Basisfächer in besonderer Weise interdisziplinär mit einer Reihe von praktischen Anwendungen verknüpfen. Weiterhin wird gezeigt, wie verfahrenstechnische Elemente grundlegend bilanziert und ausgelegt werden können. Es wird eine eintägige Exkursion im Berufsfeld unternommen.

Lern- und Qualifikationsziele

Das Modul vermittelt ausgewählte, grundlegende Kenntnisse und Konzepte der Reaktionstechnik und der verfahrenstechnischen Grundoperationen. Die Studierenden werden somit in die Lage versetzt, das erworbene Wissen vielfältig im Labor und gegebenenfalls im größeren Maßstab anzuwenden.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Keine

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