Name des Moduls | [92280] Glaschemie/Werkstoffchemie | Bezeichnung des Moduls | BC6.3.5 |
Studiengang | [032] - Chemie | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 60 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 90 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Lothar Wondraczek |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Praktikum mit schriftlicher Versuchsauswertung und mündlichen Testaten beim Versuchsbetreuer (50%), mündliche Prüfung zum vermittelten Stoff aus Vorlesung und Praktikum (50%) |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Keine |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | Voraussetzung für die Anfertigung der Bachelorarbeit, wenn als WPF gewählt |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | 2 SWS Vorlesung, 4 SWS Praktikum |
Inhalte | Chemische Reaktionen bei der Glasherstellung, Läuterreaktionen, Eigenschaften von Schmelzen, Viskosität, Oberflächenspannung, Keimbildung und Kristallisation, Phasentrennung, chemische Korrosion von Glas, mechanische, optische, elektrische und thermische Eigenschaften von Glas. Natürliche Rohstoffe für Keramiken, Porzellan, Steatit, Formgebungsprozesse bei Silikatkeramiken, Flüssigphasensintern, Technologie der Porzellanherstellung. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Studierenden kennen und verstehen die grundlegenden chemischen und physikalischen Vorgänge bei der Herstellung von Glas, kennen die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Gläsern und Glasschmelzen. Sie kennen und verstehen die Prinzipien der Herstellung von Keramik: der Rohstoffe und Rohstoffherstellung, der Sintervorgänge, der Formgebung, der Eigenschaften von Silicat- und Elektrokeramiken, von Herstellungs-Struktur-Eigenschaftskorrelationen, der Charakterisierung von Struktur und Eigenschaften glasiger und keramischer Werkstoffe |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Das bestandene Praktikum ist Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung |