Name des Moduls | [47330] Schuldrecht Allgemeiner Teil | Bezeichnung des Moduls | JurZ200 |
Studiengang | [135] - Rechtswissenschaft | ECTS Punkte | 15 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 110 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 90 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Alexander |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Bestehen einer Klausur: 60% Bestehen einer Hausarbeit: 40% |
Empfohlene Literatur | - |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | - |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung: 4 SWS Arbeitsgemeinschaft: 2 SWS |
Inhalte | Die Vorlesung vermittelt die Grundkenntnisse des Allgemeinen Teils des Schuldrechts und des Kaufrechts. Besonderes Gewicht wird auf die Leistungsstörungen und das Recht des Rücktritts gelegt. Weiterhin wird das Recht bei Sach- und Rechtsmängeln erörtert |
Lern- und Qualifikationsziele | Das Modul Schuldrecht Allgemeiner Teil und Kaufrecht verfolgt mehrere Ziele. Der Studierende wird durch die Vorlesung mit dem Allgemeinen Schuldrecht und dem Kaufrecht vertraut gemacht. Dabei erlernt er die Leistungspflichten im Schuldverhältnis und die Haftung bei Leistungsstörungen sowie das Sach- und Rechtsmängelrecht. Weiterhin ist das Ver-braucherrecht Gegenstand der Veranstaltung. Der Studierende erwirbt Wissen über die Themen Erfüllung und -ssurrogate, Abtretung, Schuldübernahme, Gesamtschuld und -gläubigerstellung. Vorlesungsbegleitend wird eine Arbeitsgemeinschaft fakultativ angeboten. Sie hat das Ziel, dem Studierenden die juristische Argumentation und den Gutachtenstil zu vermitteln. Der Studierende erlernt somit parallel zur Vorlesung die Lösung von Fällen aus dem Allgemeinen Schuldrecht und Kaufrecht. In der zu erstellenden Hausarbeit soll das erarbeiteteWissen aus der Vorlesung vertieft und die Methode der Fallbearbeitung angewendet werden. Damit dokumentiert der Studierende seine erworbenen Fertigkeiten und verbessert die Fähigkeit, Fälle zu lösen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | - |