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Name des Moduls [47330] Schuldrecht Allgemeiner Teil Bezeichnung des Moduls JurZ200

Studiengang [135] - Rechtswissenschaft ECTS Punkte 15

Arbeitsaufwand für Selbststudium 110 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 90 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 300    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Alexander

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Bestehen einer Klausur: 60%
Bestehen einer Hausarbeit: 40%
Empfohlene Literatur -
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul -
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) -
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) 135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Pflichtmodul
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Vorlesung: 4 SWS

Arbeitsgemeinschaft: 2 SWS

Inhalte

Die Vorlesung vermittelt die Grundkenntnisse des Allgemeinen Teils des Schuldrechts und des Kaufrechts. Besonderes Gewicht wird auf die Leistungsstörungen und das Recht des Rücktritts gelegt. Weiterhin wird das Recht bei Sach- und Rechtsmängeln erörtert

Lern- und Qualifikationsziele Das Modul Schuldrecht Allgemeiner Teil und Kaufrecht verfolgt mehrere Ziele. Der Studierende wird durch die Vorlesung mit dem Allgemeinen Schuldrecht und dem Kaufrecht vertraut gemacht. Dabei erlernt er die Leistungspflichten im Schuldverhältnis und die Haftung bei Leistungsstörungen sowie das Sach- und Rechtsmängelrecht. Weiterhin ist das Ver-braucherrecht Gegenstand der Veranstaltung. Der Studierende erwirbt Wissen über die Themen Erfüllung und -ssurrogate, Abtretung, Schuldübernahme, Gesamtschuld und -gläubigerstellung.
Vorlesungsbegleitend wird eine Arbeitsgemeinschaft fakultativ angeboten. Sie hat das Ziel, dem Studierenden die juristische Argumentation und den Gutachtenstil zu vermitteln. Der Studierende erlernt somit parallel zur Vorlesung die Lösung von Fällen aus dem Allgemeinen Schuldrecht und Kaufrecht.
In der zu erstellenden Hausarbeit soll das erarbeiteteWissen aus der Vorlesung vertieft und die Methode der Fallbearbeitung angewendet werden. Damit dokumentiert der Studierende seine erworbenen Fertigkeiten und verbessert die Fähigkeit, Fälle zu lösen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung -

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