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Name des Moduls [47010] Bürgerliches Recht und Handelsrecht Bezeichnung des Moduls JurL200

Studiengang [135] - Rechtswissenschaft ECTS Punkte 6

Arbeitsaufwand für Selbststudium 120 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 180    

Modul-Verantwortliche/r Dr. Pfeifer
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Bestehen einer Klausur: 100%
Empfohlene Literatur -
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul -
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) -
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) LA JM: Pflichtmodul
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) Vorlesung: 4 SWS
Inhalte Die Veranstaltung vermittelt einen Überblick über die Rechtsgrundlagen wirtschaftlichen Handelns. Hierzu erfolgt zunächst eine Einführung in das Bürgerliche Recht, in der im Wesentlichen behandelt wird: das Zustandekommen und der Inhalt von Rechtsgeschäften (v.a. Verträgen), das Recht der Leistungsstörungen, ausgewählte Vertragstypen (Kauf, Miete u.a.), Grundzüge der Geschäftsführung ohne Auftrag, der ungerechtfertigten Bereicherung sowie des Deliktsrechts sowie Grundzüge des Sachenrechts einschließlich des Kreditsicherungsrechts.
Sodann erfolgt eine Einführung in das Handelsrecht, in dem behandelt werden der Kaufmannsbegriff, das Recht des Handelsregisters und der Firma, die handelsrechtliche Vertretungsmacht (Prokura und Handlungsvollmacht), der Kaufmann als Absatzmittler sowie die Regelungen zu den Handelsgeschäften, insbesondere den Handelskauf.
Lern- und Qualifikationsziele Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse im Bereich des Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts. Dabei sollen sie erkennen, dass der privatautonom geschlossene Vertrag zwischen zwei Parteien die Grundlage jeglichen Waren- und Leistungsaustausches ist. Sie lernen insoweit zu erkennen, welche Voraussetzungen für einen Vertragsschluss nötig sind und welche rechtlichen Konsequenzen aus einem Vertrag folgen. Des Weiteren werden sie in die Lage versetzt, Vertragsstörungen richtig zu bewerten und hieraus folgende Rechte und Ansprüche zu erkennen und einer Handlungsabwägung zu unterziehen. Des Weiteren werden sie mit Ansprüchen vertraut gemacht, die nicht auf Verträgen beruhen (GoA, ungerechtfertigte Bereicherung, Delikt). Schließlich soll die Einführung in das Sachenrecht die Studierenden in die Lage versetzen, v. a. Eigentumsübertragungen nachzuvollziehen und die Möglichkeiten der Eigentumsnutzung zur Kreditsicherung zu erkennen.
Ergänzend zu den bürgerlich-rechtlichen Grundlagen werden sie mit den besonderen Modifikationen des Handelsrechts vertraut gemacht und dabei für die Besonderheiten sensibilisiert, die der Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung unter Kaufleuten – in Abweichung vom Bürgerlichen Recht – regelmäßig mit sich bringen.
Insgesamt soll die Vorlesung die Studierenden dazu qualifizieren, typisch gelagerte Lebenssachverhalte aus dem Bereich des Bürgerlichen und Handelsrechts selbstständig einer richtigen rechtlichen Lösung zuzuführen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung -

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