Kommentar |
Die Vorlesung beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen der Nutzung erneuerbarer Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor auf EU-, Bundes- und Landesebene. Der inhaltliche Schwerpunkt wird auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit seinen Bezügen zum Verfassungs- und Europarecht sowie zum Energiewirtschaftsrecht liegen. Neben den Grundlagen werden auch aktuelle Entwicklungen adressiert. Die Vorlesung richtet sich nicht nur, aber insbesondere an Studierende des Zertifikatsstudiums im Energierecht. Einschlägige Vorkenntnisse aus inhaltlich benachbarten Vorlesungen sind hilfreich, aber nicht zwingend. Als Arbeitsmittel während der Vorlesung ist bitte das aktuelle EEG 2023 mitzubringen. |
Literatur |
Thorsten Müller, Vom Kartell- zum Umwelt(energie)recht, in: ders. (Hrsg.), 20 Jahre Recht der Erneuerbaren Energien, Baden-Baden, 2012, S. 129-161; Peter Becker, Wie das Energierecht entstand: Vom ersten Konzessionsvertrag bis zum Recht der Erneuerbaren Energien, Agrar- und Umweltrecht 2016, S. 241-247; Frank Sailer/Korbinian Kantenwein, Kommentierung zur Einleitung, in: Jan Reshöft/Andreas Schäfermeier (Hrsg.), Erneuerbare-Energien-Gesetz, Handkommentar, 4. Auflage 2014; Hartmut Kahl, Viele Wege führen nach Rom: Die Preisfindung bei der Förderung erneuerbarer Energien im Beihilferecht der EU und Subventionsrecht der WTO, ZUR 2015, S.67-72; Hartmut Kahl, Zur Frage, ob die EEG-Umlage nach § 37 Abs. 2 EEG 2012 eine verfassungswidrige Sonderabgabe darstellt, Anmerkung zu BGH, Urt. v. 25.06.2014 - VIII ZR 169/13, in: Recht der erneuerbaren Energien (REE) 2014, S.163 – 164 |