Kommentar |
Die Schwerpunktvorlesung behandelt in vertiefter Auseinandersetzung mit den Grundpositionen der Rechtsphilosophie Fragen der Pflichtbegründung und Normgeltung in Recht und Moral. Nach einem historischen Abriss widmet sich die Veranstaltung Fragen der Willensfreiheit und Zurechnung, der Menschenrechte, der Achtung und der Solidarität sowie Verantwortung nicht zuletzt gegenüber der menschlichen Umwelt. |